Anonymisierung vs. Pseudonymisierung (DSGVO): der Unterschied

Anonymisierung entfernt den Personenbezug unwiderruflich, Pseudonymisierung ersetzt identifizierende Daten durch Platzhalter und bleibt mit Zusatzwissen umkehrbar. Was das für die KI-Nutzung bedeutet.

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Der Unterschied: Anonymisierung verändert Daten so, dass sich kein Personenbezug mehr herstellen lässt. Pseudonymisierung ersetzt identifizierende Angaben durch Platzhalter, lässt sich aber mit gesondert aufbewahrtem Zusatzwissen wieder umkehren. Pseudonymisierte Daten bleiben nach der DSGVO personenbezogen, vollständig anonymisierte Daten nicht.

Anonymisierung

Bei der Anonymisierung wird der Personenbezug dauerhaft entfernt, sodass eine Zuordnung zu einer Person nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Nach Erwägungsgrund 26 der DSGVO sind solche anonymen Daten nicht mehr personenbezogen; die DSGVO ist auf sie nicht anwendbar. Der Preis dafür: Der Vorgang ist nicht umkehrbar, die ursprünglichen Werte sind verloren.

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist in Art. 4 Nr. 5 DSGVO definiert: Daten werden so verarbeitet, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen keiner Person mehr zugeordnet werden können, wobei diese Zusatzinformationen gesondert aufbewahrt werden. Der Bezug ist also umkehrbar, wenn man den Schlüssel hat. Pseudonymisierte Daten gelten weiterhin als personenbezogen und unterliegen der DSGVO.

Was das für die KI-Nutzung bedeutet

Für den KI-Workflow ist Pseudonymisierung meist die passende Wahl, weil Sie das Ergebnis der KI wieder Ihren echten Daten zuordnen wollen. Genau so arbeitet Stript: Identifizierende Angaben werden durch Platzhalter ersetzt, und die Zuordnung wird lokal und verschlüsselt auf Ihrem Gerät gespeichert.

Der entscheidende Punkt: Den Schlüssel behalten Sie. Der KI-Anbieter erhält nur die Fassung mit Platzhaltern und kann die Personen ohne Ihr gesondert aufbewahrtes Zusatzwissen nicht zuordnen. Sie selbst stellen die Originale danach lokal wieder her.

Ein wichtiger Hinweis zu Restrisiken

Stript ersetzt direkte Identifikatoren wie Namen, Adressen, IBANs oder Steuernummern. Indirekte Angaben im Kontext, etwa eine seltene Kombination aus Beruf, Ort und Datum, können in Einzelfällen weiterhin einen Rückschluss erlauben. Die Prüfung, ob im konkreten Fall ein Restrisiko besteht, bleibt beim Menschen. Deshalb bestätigen Sie in Stript jede Erkennung selbst.


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